Zulassung swap_horiz

Zulassungsbedingungen zur Ausbildung zum Emotiv-Schematheoretischen Seelsorger und Berater ESSB 

Die Weiterbildung „Beratung“ nach ACC-Standard erfordert von den Weiterbildungsteilnehmern ein hohes persönliches und professionelles Engagement. Innerhalb der Weiterbildung wird ein Rahmen gegeben, in dem der Fortbildungskandidat theoretische, methodische, diagnostische und beratungsethische Kompetenzen erwirbt. Gleichzeitig ist die Ausbildung der Rahmen, in dem der Fortbildungskandidat an der Entwicklung seiner Beraterpersönlichkeit durch Selbstreflexion und Selbsterfahrung arbeitet.

Zulassungsbedingungen

  1. Es wird ein (Fach-)Hochschul-Abschluss in einem einschlägigen Studiengang (z. B. Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Medizin, Theologie, Ökonomie, Rechtswissenschaft) vorausgesetzt.
  2. Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Feld, in dem Beratungswissen und - befähigung benötigt werden (z.B. Erzieherinnen/Erzieher, Ausbildungsmeister / Ausbildungsmeisterinnen, Personal-Managerinnen / Personal-Manager, Personalentwicklerinnen /Personalentwickler, Krankenschwester / Krankenpfleger mit besonderen Aufgaben) oder bei Menschen, die durch ihre berufliche und ehrenamtliche Qualifizierung die für eine Zulassung nötige Entwicklungsfähigkeit im Blick auf Beratungs- und Reflexionskompetenz zeigen, ist eine sogenannte „Begabtensonderprüfung“ möglich.
  3. Es wird die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft vorausgesetzt, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehört.
  4. Das Mindestalter für die Fort- und Ausbildung liegt bei 25 Jahren.

Die Fortbildungskandidaten sollen bis zum Abschluss der Weiterbildung mindestens drei Jahre in ihrem Grundberuf tätig gewesen sein. Eine die Weiterbildung begleitende Praxis muss gewährleistet sein.

Sonstige Voraussetzung zur Aufnahme in die ESSB Ausbildung 

Der Bewerber ist grundsätzlich bereit sich auf den Prozess einer 3 - 4 jährigen Ausbildung in einer festen Gruppe einzulassen, in der Theorie und Praxis vermittelt wird. Zu den Inhalten der Ausbildung gehört auch die Persönlichkeitsbildung. Daher spielt die Selbsterfahrung in der Ausbildungsgruppe eine wesentliche Rolle. Ebenos die Bereitschaft zu Selbstreflexion. Der Bewerber muss auch bereit sein, sich auf konstruktive Kritik aus der Gruppe oder von Seiten der ESSB Trainer einzulassen.

Daher sollte der Bewerber folgende Bereitschaft mitbringen:

  • Bereitschaft, die eigene Biografie zu reflektieren und daraus zu lernen
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Beziehungsgestaltung
  • Bereitschaft, Entwicklungsaufgaben anzunehmen und Fähigkeit, sie zu lösen
  • Empathiefähigkeit
  • Fähigkeit, sich auf Lebenskontexte anderer Menschen einzustellen
  • Fähigkeit zum Strukturieren von Lernprozessen
  • Fähigkeit, Konfrontation konstruktiv umsetzen zu können
  • Dialogfähigkeit in Gruppen und Teams

Allgemeines Procedere der Zulassung 

Erfüllen Personen die oben genannten Zulassungsbedingungen, dann kann er die Zulassung zur Hauptausbildung beantragen, bzw. sich mit folgenden Unterlagen bewerben:

  1. Einem allgemeinen Bewerbungsschreiben aus dem die Motivation für die Fortbildung hervorgeht. Das Motivationsschreiben muss eine Seite umfassen.
  2. Sonstige Bewerbungsunterlagen: Nachweis des ausgeübten Berufes (Bescheinigung des Arbeitgebers), Lebenslauf und den beruflichen Werdegang. Dem Antrag sind auch Zeugnisse - ab Erlangung der Hochschulreife - über erworbene Abschlüsse beizufügen.
  3. Dem Antrag sind Referenzen von mindestens zwei pastoralarbeitenden Personen (im Vollzeitlichen Dienst) oder von Personen, in einem beratenden Beruf, beizulegen. Referenzen von Personen, mit denen der Antragsteller verwandt ist, sind nicht zugelassen oder brauchen der vorherigen Abklärung mit dem Träger der ESSB Fortbildung.
  4. Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen, wird mit dem Bewerber ein Aufnahmegespräch vereinbart. Im Aufnahmegespräch soll der Bewerber begründen können, warum er eine Ausbildung im Bereich der Seelsorge anstrebt; er soll aber auch bereits gemachte Seelsorgeerfahrungen reflektieren können und seine theologische Position zum Thema Seelsorge vertreten können.
  5. Eine Aufnahmekommission von drei ESSB Trainern entscheidet über die Aufnahme zur Fortbildung.