Aufbruch Leben Ethische Standards swap_horiz

Ethische Grundlage 

Die ethische Grundlage der emotiv-schematheoretischen Seelsorge und Beratung bejaht die ethischen Standards der ACC und der DGfB. Der Ethikkodex der ACC ist Bestandteil der ethischen Grundsätze des ESSB. Die Absolventen verpflichten sich dazu, die Standards zu wahren.

Die Ethik-Richtlinien sollen nicht nur nach innen sondern auch nach außen wirken. Durch sie wird sichtbar, welches Handlungsethos bei Absolventen der Fort- und Ausbildung „emotiv-schematheoretische Seelsorge und Beratung“ vertreten wird.

Im Fall von Verstößen gegen die ethischen Prinzipien kann die Akkreditierung oder der Fortbildungsvertrag ausgesetzt werden - vor allem dann, wenn das fachliche Verhalten den ethischen Prinzipien nicht entspricht, und wenn der Absolvent trotz Konfrontation und Aufforderung nicht gewillt ist, sein Verhalten zu ändern.

Die ethischen Prinzipien gelten auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufbruch Leben Seelsorgegruppen. Wird gegen die ethischen Regeln verstoßen, dann kann eine Gruppe nicht länger das Konzept der Aufbruch Leben Seelsorge verwenden.

Grundsatz

Das Fundament unseres Seelsorge- und Beratungsansatzes bildet das christliche Bekenntnis, wie es von den Kirchen der ACK gemeinsam gesprochen wird. Aus dem christlichen Bekenntnis ergeben sich Leitlinien, in deren Mittelpunkt der Mensch mit seiner ganzen Person steht.

Jeder Mensch ist als Person auf die Erfüllung eines ihm mitgegebenen Ziels ausgerichtet und hat das Recht auf sein ihm von Gott anvertrautes, einmaliges Leben. Wir glauben, dass Gott dem Menschen Frieden für sein Personsein und in seinen Beziehungen schenken will. Wir halten fest, dass die Gesundheit und die Gesunderhaltung des Menschen das oberste Leitkritierium unseres seelsorgerlichen und beraterischen Handelns ist.

Daraus leiten sich für uns folgende ethische Leitlinien ab:

A. Würde des Menschen

Fortbildungsteilnehmer und Absolventen der ESSB (folgend Fortbildungsteilnehmer/Absolventen), wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufbruch Leben Selbsthilfegruppen, achten die Menschenwürde. Sie fördern oder dulden keine Form von Diskriminierung oder Unterdrückung, weder in Bezug auf das Geschlecht, die Rasse, die Religion oder die sexuelle Orientierung.

Die Achtung der Menschenwürde drückt sich für uns in folgenden Punkten besonders aus:

  • Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Mensch das Recht zu einem selbstbestimmten Leben hat, das er in Beziehungen verwirklichen darf.
  • Wir bewahren die Würde des Menschen durch eine empathische und persönlichkeitsstärkende Haltung. Ziel dabei ist, dass der Mensch zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten, autonomen Leben findet.
  • Zur Würde des Menschen gehört auch, dass jeder Mensch seinen Glauben frei formulieren und ihn in einer je persönlichen Gottesbeziehung leben kann.
  • Zur Würde des Menschen gehört die Offenheit des Lebens. So gestalten wir die Beratungsbeziehung ergebnisoffen und zwingen Menschen nicht unsere Werte und Überzeugungen auf.
  • Wir achten in unserer Beratung auch darauf, die Würde und die Unantastbarkeit des ungeborenen Lebens herauszustellen und Verantwortung gegenüber dem ungeborenen Leben zu wecken.
  • Oberstes Prinzip ist, dass jegliche Form von Schaden von den Menschen abgehalten wird, mit dem man im beratenden und seelsorgerlichen Handlungsfeld umgeht.

B. Umgang mit Fachkollegen

Fortbildungsteilnehmer/Absolventen enthalten sich geringschätziger Äußerungen oder Anspielungen, die das Ansehen, die Qualifikation oder die Persönlichkeit anderer Absolventen oder Fortbildungsteilnehmer herabsetzen; sie sind sich ihrer Verantwortung als Vertreter der ESSB stets bewusst. Offen und direkt geäußerte und fachlich begründete Kritik hingegen ist willkommen.

C. Vertragsorientierung 

Fortbildungsteilnehmer/Absolventen handeln im Rahmen von klaren Auftragsabsprachen. Sie klären den beraterischen und seelsorgerlichen Bedarf und Auftrag im Vorfeld einer Begleitung ab und handeln innerhalb des Vertrags. Sie enthalten sich aller Maßnahmen und Interventionen, die nicht vorher mit dem Ratsuchenden vereinbart wurden. Stellt der Absolvent während der Durchführung einen zusätzlichen beraterischen oder seelsorgerlichen Bedarf fest, dann bespricht er dies mit dem Ratsuchenden und handelt ggf. einen neuen Vertrag mit diesem aus.

Fortbildungsteilnehmer/Absolventen handeln im Rahmen der Gesetzgebung ihres Staates. Besonders achten sie die Gesetze der Berufsstände, die grundgesetzlich garantierten Rechte einer Person, sowie u.a. das SOGISchutzG und die körperliche, seelische Unversehrtheit jeder Person. Fortbildungsteilnehmer/Absolventen lehnen Beratungsvereinbarungen ab, die gegen die Gesetze ihres Staates verstoßen oder die absehbaren Schaden für Menschen bringen können. Daher werden weder im Rahmen der Aufbruch Leben Seelsorge noch im Rahmen der ESSB Vereinbarungen für Konversionsbehandlungen geschlossen.

Fortbildungsteilnehmer/Absolventen der ESSB und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufbruch Leben Seelsorge arbeiten streng ergebnisoffen. Aufgrund dessen, dass auch Menschen mit konflikthaft empfundener Sexualität und Geschlechtlichkeit aufgrund der Zielsetzung des Vereins idisb e.V. um Hilfe nachfragen können, betonen wir nochmals ausdrücklich, dass gerade im Bereich von Sexualität und Geschlechtlichkeit nur ergebnisoffen beraten werden darf (und kann!). Dabei respektieren Fortbildungsteilnehmer/Absolventen, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufbruch Leben Seelsorgegruppen alle Menschen, mit ihren sexuellen Orientierungen, sie akzeptieren ihre moralischen Konflikte und wir fördern ihren Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben auf der Grundlage ihrer eigenen Entscheidung.

Fortbildungsteilnehmer/Absolventen stellen den Ratsuchenden die Informationen zur Verfügung, damit diese sich für oder gegen eine Zusammenarbeit entscheiden können. Dazu gehören insbesondere Informationen zur Person, Ausbildung, Kompetenz und Arbeitsweise des Beraters und Seelsorgers.

D. Achtung der sexuellen Selbstbestimmung 

Fortbildungsteilnehmer/Absolventen nutzen die Beziehung zu den ihnen anvertrauten Ratsuchenden niemals aus. Sie enthalten sich jeder Form von emotionaler, physischer oder sexueller Grenzverletzung.

E. Abgrenzung bei Interessenskonflikten 

Fortbildungsteilnehmer/Absolventen gehen keinen Beratungsvertrag ein oder halten ihn aufrecht, wenn andere Aktivitäten oder Beziehungen zwischen ihnen und ihrer Klientel diesen Vertrag gefährden.

F. Vertragspflichten nach Beendigung von Verträgen

Fortbildungsteilnehmer/Absolventen und ihre Klientinnen/Klienten sind inhaltlich und zeitlich durch den jeweiligen Vertrag definiert. Bestimmte Verantwortlichkeiten bleiben auch nach Vertragsende bestehen. Dazu gehört unter anderem

  • die Beibehaltung vereinbarter Vertraulichkeit (Schweigepflicht),
  • kein Missbrauch der früheren Beziehung zum eigenen Nutzen,
  • Vorkehrungen für eine Nachbetreuung, falls notwendig.

G. Achtung der Gesetze des Staates

Das Anbieten und Erbringen von Dienstleistungen durch Fortbildungsteilnehmer/Absolventen geschieht in völliger Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates, in welchem sie arbeiten.

H. Gegenseitige Beachtung ethischer Standards 

Fortbildungsteilnehmer/Absolventen sprechen Kollegen/Kolleginnen, von denen sie glauben, dass sie sich in einer ethisch nicht vertretbaren Art und Weise verhalten, darauf an und melden sie dem Fortbildungsträger, wenn es zu keiner Lösung kommt.

I. Qualitätssicherung

Fortbildungsteilnehmer/Absolventen, die nach den Grundsätzen der ESSB arbeiten, aktualisieren das fachspezifische Wissen in ihren Anwendungsfeldern fortlaufend, indem sie Supervison und weiterführende Seminare besuchen, in denen Wissen und Kenntnisse für den Bereich emotiv-schematheoretische Seelsorge und Beratung vermittelt werden.

Fortbildungsteilnehmer/Absolventen suchen regelmäßig Supervision auf und befinden sich so in einem ständigen Prozess der Überprüfung ihrer professionellen Handlungsweise.

J. Ethische Standards der ACC

Nach den ethischen Grundlagen sind die diesem Dokument angehängten Standards der ACC Bestandteil der ethischen Standards der ESSB. (Link: https://www.acc-deutschland.org/hilfe/grundlagen.html)

Stand 04/2020